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ABV|Makler

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

ABV|Makler GmbH
Moerser Str. 234
47475 Kamp-Lintfort

Vertreten durch

Geschäftsführung: Alexander Braun

Kontakt

Telefon: 02842/975968-0
E-Mail: service@abv-makler.de

Inhaltlich verantwortlich

Inhaltlich verantwortlich i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV: Alexander Braun (Anschrift wie oben)

Registereintrag

Handelsregister: Amtsgericht Kleve, HRB 13837

Tätigkeitsart und Erlaubnisse

  • Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), Bundesrepublik Deutschland
  • Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO), Bundesrepublik Deutschland
  • Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO), Bundesrepublik Deutschland

Erlaubnisbehörde und zuständige Berufskammer

Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg – Wesel – Kleve zu Duisburg, Mercatorstraße 22–24, 47051 Duisburg

Vermittlerregister (gemeinsame Registerstelle nach § 11a Abs. 1 GewO)

Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO)
D-1O6R-5LFQ0-94
Finanzanlagenvermittlung (§ 34f GewO)
D-F-120-7BXM-87
Immobiliardarlehensvermittlung (§ 34i GewO)
D-W-120-4FBJ-75

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Berufsrechtliche Regelungen

  • § 34d Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34f Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34i Gewerbeordnung (GewO)
  • §§ 59–68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
  • Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
  • Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
  • Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Beratung und Produktauswahl

Versicherungsvermittlung: Im Zuge der Vermittlung bietet die ABV|Makler GmbH eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

Finanzanlagenvermittlung: Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO zulässig ist.

Immobiliardarlehensvermittlung: Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung. Der Vermittler wird unabhängig tätig.

Vergütung

Bei der Versicherungsvermittlung erfolgt die Vergütung der Tätigkeit als:

  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird, oder als
  • Kombination aus beidem.

Dies ist jeweils abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

Im Zusammenhang mit der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten, welche auch behalten werden dürfen.

Bei der Immobiliardarlehensvermittlung erhält der Vermittler ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber. Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Sie wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen

Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu können Sie im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO i. V. m. Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)

Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen „Indikatoren“ für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:

  • Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • die Achtung der Menschenrechte
  • die Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Wenn Sie sich dazu entscheiden, dass die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen Ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Produktauswahl berücksichtigt werden sollen, beachten wir im Rahmen des Auswahlprozesses die von den Produktanbietern bereitgestellten Informationen sowie die von den Produktanbietern dargelegten Strategien. Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Schlichtungsstellen

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG
22303 Hamburg

Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Geltung für Social-Media-Profile

Dieses Impressum gilt auch für folgende Social-Media-Profile: